Wer sich selbständig macht, hat nicht nur die Aufgabe, seine Einkünfte selbst zu versteuern, sondern muss sich auch selbst krankenversichern. Diese Versicherungspflicht für Selbständige besteht seit 2009. Dabei hat man die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Um bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mitglied zu sein, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden.