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Jan
09

Krankenversicherung für Studenten

Als Student hat man grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung. Entweder ist man bei den Eltern, beim Ehepartner oder beim Lebensgefährten mitversichert oder man muss sich selbst versichern. Erstere Möglichkeit ist an bestimmte Auflagen geknüpft, so kann man nur bis zum 27. Geburtstag bei den Eltern mitversichert sein. Die Mitversicherung beim Ehepartner oder Lebensgefährten ist zwar an kein Alter gekoppelt, dafür gibt es hier andere Beschränkungen. Die Mitversicherung ist nur beitragsfrei, wenn der Studierende Kinder erzieht, einen Anspruch auf Pflegegeld hat oder eine soziale Schutzbedürftigkeit vorliegt.

Trifft keiner dieser Fälle zu, muss man sich ab dem Alter von 27 Jahren als Student selbstversichern. Bis vor kurzem wurde die Hälfte der Selbstversicherung vom Bund getragen, diese Förderung wurde aber leider gestrichen. Jetzt zahlt man als Student die volle Selbstversicherungssumme von € 50,15 monatlich. Ein kleiner Prozentsatz wird allerdings rückerstattet, wenn man ein Stipendium hat. Aber auch bei der Selbstversicherung gibt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, so darf das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen. Sonst ist man nämlich beim Arbeitgeber krankenversichert und der Selbstversicherungsschutz fällt weg.

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